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BU Schutz

Ihr Schutzschild im Geschäftsalltag

Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU) und das betriebliche Krankentagegeld gehören zu den wichtigsten Instrumenten der Einkommenssicherung für Arbeitnehmer – insbesondere im Rahmen der betrieblichen Vorsorge. Sie ergänzen die gesetzliche Absicherung, die im Fall von Krankheit oder Berufsunfähigkeit oft nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitenden diese Leistungen ermöglichen, fördern nicht nur deren finanzielle Sicherheit, sondern auch Mitarbeiterbindung und Arbeitgeberattraktivität.

Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU)

Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen einer gesundheitlich bedingten Aufgabe ihres Berufs. Wird eine versicherte Person berufsunfähig – das heißt, sie kann aufgrund körperlicher oder psychischer Einschränkungen ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr (zu mindestens 50 %) ausüben – zahlt die Versicherung eine monatliche Rente. Diese private Zusatzvorsorge ist entscheidend, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist oft unzureichend, streng reglementiert und nur schwer zugänglich.

In der betrieblichen Variante wird die BU-Versicherung über den Arbeitgeber abgeschlossen, der Vertrag läuft jedoch auf den Namen des Mitarbeiters. Der Beitrag kann vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder gemeinsam getragen werden. Ein wesentlicher Vorteil der bBU ist die Möglichkeit, vereinfachte Gesundheitsfragen oder Gruppenkonditionen zu nutzen – was den Zugang zur Absicherung deutlich erleichtert. Insbesondere Mitarbeitende mit Vorerkrankungen oder körperlich anspruchsvollen Berufen profitieren hiervon.

Die Leistungen im Überblick:

  • Monatliche Berufsunfähigkeitsrente bei ärztlich bestätigter Berufsunfähigkeit
  • Versicherungsdauer in der Regel bis zum Rentenalter (z. B. 65 oder 67 Jahre)
  • Möglichkeit zur Nachversicherung bei Gehaltserhöhungen, Familienzuwachs oder Karriereschritten
  • Beitragssicherheit durch garantierte Rentenleistungen oder indexierte Anpassungen
  • Möglichkeit der Mitnahme beim Arbeitgeberwechsel (Portabilität)

Für den Arbeitgeber ergibt sich ein zusätzlicher Nutzen: Die bBU ist ein starkes Instrument der Mitarbeiterbindung und Teil eines modernen betrieblichen Vorsorgekonzepts. Sie kann auch im Rahmen der Entgeltumwandlung (bAV) steuerlich gefördert werden, was sie für beide Seiten finanziell attraktiv macht.

Betriebliches Krankentagegeld

Das betriebliche Krankentagegeld dient der Einkommenssicherung bei längerer Krankheit – insbesondere in der Zeit nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. In Deutschland endet die gesetzliche Entgeltfortzahlung in der Regel nach 6 Wochen (42 Kalendertagen). Ab diesem Zeitpunkt erhalten gesetzlich Versicherte Krankengeld von der Krankenkasse – allerdings nur in Höhe von ca. 70 % des Brutto- bzw. maximal 90 % des Nettoeinkommens. Für Besserverdienende entsteht dadurch schnell eine empfindliche Einkommenslücke.

Das betriebliche Krankentagegeld schließt genau diese Lücke: Es zahlt ab dem 43. Krankheitstag eine steuerfreie Zusatzleistung, mit der der Mitarbeitende sein reguläres Nettoeinkommen (nahezu) vollständig kompensieren kann. Die Höhe der Leistung wird individuell auf das Einkommen abgestimmt und in festen Tagessätzen vereinbart.

Besondere Vorteile:

  • Nahtlose Ergänzung zur gesetzlichen Lohnfortzahlung und Krankengeldleistung
  • Steuerfreie Auszahlung an den Arbeitnehmer (bei Gruppenverträgen)
  • Schutz auch bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit oder längeren Rehabilitationsphasen
  • Kombination mit einer bBU oder Unfallversicherung möglich
  • Beiträge oft arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert, mit günstigen Gruppentarifen

Für Arbeitgeber bedeutet das: Wer seinen Mitarbeitenden ein betriebliches Krankentagegeld anbietet, zeigt soziale Verantwortung, reduziert wirtschaftliche Sorgen im Krankheitsfall und stärkt damit die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung. In vielen Branchen ist das betriebliche Krankentagegeld mittlerweile ein Bestandteil attraktiver Vergütungspakete – vergleichbar mit einem Firmenwagen oder Essenszuschuss.

Für wen ist die Absicherung sinnvoll?

Sowohl die bBU als auch das betriebliche Krankentagegeld sind für alle Berufsgruppen relevant, besonders aber für:

  • Fach- und Führungskräfte mit hohem Einkommen
  • Mitarbeitende in körperlich oder psychisch belastenden Berufen
  • Familienversorgende mit finanziellen Verpflichtungen
  • Unternehmen mit Fachkräftemangel, die attraktive Benefits bieten wollen
  • Junge Berufseinsteiger mit geringem Zugang zu Einzelverträgen im freien Markt

Auch Selbstständige und Geschäftsführer können über Gruppenverträge oder über die Firma in den Genuss betrieblicher Lösungen kommen – meist mit erleichterten Konditionen und ohne aufwendige Gesundheitsprüfungen.

Zusammengefasst lässt sich sagen:
Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung und das Krankentagegeld schließen entscheidende Versorgungslücken bei langfristiger Krankheit oder dauerhafter Berufsunfähigkeit. Sie schützen das Einkommen, sichern den Lebensstandard und bieten Mitarbeitenden wie Unternehmen gleichermaßen Vorteile. In einer modernen Arbeitswelt, in der Fachkräfte nicht nur Gehalt, sondern auch Sicherheit und Fürsorge erwarten, sind diese Leistungen ein bedeutender Faktor der Unternehmensattraktivität – und ein starkes Signal für soziale Verantwortung.